Erweitertes Importverfahren, Datum der nächsten Ausgabe aktualisiert
Zollbestimmungen
Navigieren durch die Zollbestimmungen am Frankfurter Flughafen.
Zollbestimmungen.
Wenn Sie über den Frankfurter Flughafen reisen, sollten Sie sich über die für Sie geltenden Zollbestimmungen im Klaren sein. Wenn Sie wissen, wann Sie den grünen oder roten Ausgang benutzen müssen, können Sie Zeit sparen und mögliche rechtliche Probleme vermeiden. Wenn Sie aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union kommen und keine Gegenstände mit sich führen, die die zulässigen Freimengen überschreiten, sollten Sie getrost den grünen Ausgang benutzen. Dieser Ausgang ist für Reisende gedacht, die Waren mit sich führen, die von der Zollanmeldung ausgenommen sind, und macht den Zollprozess für konforme Reisende schneller und reibungsloser.
Wenn Sie jedoch Waren mit sich führen, die die Freimengen überschreiten oder für den gewerblichen Handel bestimmt sind, müssen Sie unbedingt den roten Ausgang benutzen. Die Nichtdeklaration von Waren, für die eine Deklaration erforderlich ist, kann zu erheblichen Strafen führen. Zu den deklarationspflichtigen Waren gehören alle verbotenen oder eingeschränkten Waren wie Betäubungsmittel, Waffen, Munition und bestimmte geschützte Tiere und Pflanzen. Für Geschäftsreisende gibt es ein spezielles Verfahren, das sogenannte Carnet ATA, das für Artikel wie Berufsausrüstung, Messegüter und Waren für wissenschaftliche Zwecke befolgt werden sollte. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann nicht nur Ihre Reise verzögern, sondern auch zu rechtlichen Problemen führen.